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Kosten

Die Hebammenleistungen werden von den gesetzlichen Krankenversicherungen getragen (§24d SGB V). Auch private Versicherungen zahlen diese Leistungen in der Regel (Frage für Details bei deiner privaten Krankenversicherung nach).

 

Übrigens: Auch bei Adoption, Pflegschaft, Fehlgeburt oder Schwangerschaftsabbruch besteht ein Anspruch auf Hebammenhilfe!

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